Landesparlamente im unitarischen Bundesstaat: „Machtlosigkeit“ und „unheilige Allianz“
Abstract
Gemeinhin gelten Landesparlamente im bundesdeutschen Föderalismus als quantité négligeable. Ihre Macht scheint, so die überwiegende Auffassung, eng beschränkt, weil im unitarischen Bundesstaat deutscher Prägung alle wichtigen Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene getroffen werden und die Volksvertretungen in den Bundesländern nicht wirkmächtig an der Staatsleitung beteiligt sind. Die empirische Analyse zeigt allerdings, dass von einem kontinuierlichen Macht- und Einflussverlust der Landesparlamente nicht die Rede sein kann. Weder hat sich der „legislative Gestaltungsraum“ der Bundesländer stetig verkleinert noch kann davon gesprochen werden, dass Landesparlamente auf Gesetzgebung ohne Einfluss bleiben.
Schlagworte
Föderalismus, Parlamentarismus, Verfassungspolitik, Gesetzgebung
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