Landesparlamente im unitarischen Bundesstaat: „Machtlosigkeit“ und „unheilige Allianz“

Autor/innen

  • Werner Reutter Universität Leipzig Institut für Politikwissenschaft Beethovenstraße 15 04107 Leipzig

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.2390.vol46iss4

Schlagwörter:

Föderalismus, Parlamentarismus, Verfassungspolitik, Gesetzgebung

Abstract

Gemeinhin gelten Landesparlamente im bundesdeutschen Föderalismus als quantité négligeable. Ihre Macht scheint, so die überwiegende Auffassung, eng beschränkt, weil im unitarischen Bundesstaat deutscher Prägung alle wichtigen Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene getroffen werden und die Volksvertretungen in den Bundesländern nicht wirkmächtig an der Staatsleitung beteiligt sind. Die empirische Analyse zeigt allerdings, dass von einem kontinuierlichen Macht- und Einflussverlust der Landesparlamente nicht die Rede sein kann. Weder hat sich der „legislative Gestaltungsraum“ der Bundesländer stetig verkleinert noch kann davon gesprochen werden, dass Landesparlamente auf Gesetzgebung ohne Einfluss bleiben.

Autor/innen-Biografie

  • Werner Reutter, Universität Leipzig Institut für Politikwissenschaft Beethovenstraße 15 04107 Leipzig
    Privatdozent an der Humboldt-Universtität zu Berlin und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig, Institut für Politikwissenschaft

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Veröffentlicht

2017-12-19

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