Sind im innerparlamentarischen Dienstbetrieb der österreichischen Landtage Demokratiedefizite vorhanden? – Das Beispiel Steiermark

Autor/innen

  • Hans Herz

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.560.vol40iss3

Schlagwörter:

Konkordanz, Proporz, Landtage, Landtagsverwaltung, Exekutive, Legislative, Gewaltenteilung

Abstract

Unter Berücksichtigung der verfassungs- sowie realpolitischen Gewaltenteilung und ausgehend von den Demokratietheorien Konkordanz, Proporz und Konkurrenz soll über eine Untersuchung der österreichischen Landtage und ihrer Verwaltungen – vor allem am Beispiel der Steiermark – versucht werden nachzuweisen, wo und in welcher Form demokratische Defizite zu verorten sind. Zwar ist in demokratischen Systemen die Organisation der Staatsgewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung vorhanden. Allerdings sollen die einzelnen Gewalten über einen Kernbereich verfügen, der von den beiden anderen Gewalten nicht zu beeinflussen ist, um die Erfüllung der jeweils von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben (Funktionen) sicherzustellen.

Wenn aber wie in den österreichischen Ländern fast ausnahmslos die Exekutiven das Personal für die Landtage zur Verfügung stellen und über die Landesverwaltungen durch deren Personalstärken und zugewiesenen Aufgabengebieten die Verwaltungen der Landtage beeinflusst werden können, so ist zu untersuchen, ob ein ungestörter Kernbereich der Legislative und ihres innerparlamentarischen Dienstbetriebs verbleibt.

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