„Good Governance“ und die österreichische Kulturförderungsverwaltung. Ist-Analyse und Visionen über eine andere Verwaltungskultur

Autor/innen

  • Tasos Zembylas

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.892.vol35iss3

Schlagwörter:

Kulturförderung, Verfahrensqualität, Fairness, Transparenz, Verwaltungskultur

Abstract

Kulturschaffende haben laut Kunstförderungsgesetz (§ 4 (4)) keinen Anspruch auf eine Förderung; sie haben jedoch einen Rechtsanspruch auf eine sachliche und effiziente Behandlung ihres Ansuchens. Vorliegender Artikel thematisiert die formale Qualität des Kunstförderungsverfahrens. Die Forderung nach „Good Governance“ wird durch drei Kriterien konkretisiert: Es geht um die aktive Informationspolitik seitens der Kulturverwaltung (Beratung im Vorfeld eines Ansuchens, Informationen über den Bearbeitungsstand, Weitergabe von Entscheidungsgründen), die soziale Erreichbarkeit der KulturbeamtInnen (Hilfsbereitschaft, Kontaktvermittlung zum Fachbeirat) sowie die Verfahrenseffizienz (rasche Bearbeitungsdauer, klare Abwicklungsmodi). Die theoretische Reflexion wird durch Einsichten aus einer empirischen Studie zur aktuellen Förderungspraxis der Kulturverwaltung auf Bundesebene gestützt.

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