Integration durch Verfassung und Verfassungsrechtssprechung? Theoretische Anmerkungen

Autor/innen

  • Gary S. Schaal

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.778.vol30iss2

Abstract

Die zeitgenossische politische Theorie attestiert Verfassungen und Verfassungsgerichten integrative Leistungen. Diese resultiert aus einem Konsens, der bestimmte Bereiche, Aspekte, Werte, Prozeduren oder Normen einer Verfassung umschließen soll. Gleichwohl variieren die Vorstellungen davon, wie man Konsens erreichen kann, worauf er sich bezieht und wie der Konsensbereich begründet werden kann. Entlang dieser drei Fragen werden vier Modelle der Integration qua Wertehomogenität, qua Diskurs, qua Neutralität und qua Konflikt gebildet. Aufgrund von Defiziten in diesen Modellen wird in einem zweiten Schritt ein alternatives Modell präsentiert, das Integration als gesellschaftliche Selbstbeobachtung versteht. Dieses Modell kann durch Diskursanalysen von Entscheidungen eines Verfassungsgerichts empirisch überprüft werden.

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