Konzept
Die OZP ist seit 1972 eine Stimme für politikwissenschaftliche Analyse und Forschung. Herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft, ist sie offen für Einreichungen auf Deutsch und Englisch und ohne Bevorzugung einer sozialwissenschaftlichen Forschungsrichtung oder eines methodischen Zugangs.
Einzig der wissenschaftlichen Qualität der eingereichten Texte verpflichtet, treibt die OZP die Kommunikation zwischen verschiedenen Perspektiven voran. Daher werden alle Zusendungen im Double Blind Peer Review von GutachterInnen beurteilt.
Obwohl sich die Zeitschrift vor allem für den Stand der Politikwissenschaft und für aktuelle Entwicklungen in Österreich und Zentraleuropa interessiert, werden Artikel und Forschungsberichte unabhängig vom Bezug zu Österreich angenommen.
Rubriken-Richtlinien
Forschungsartikel
max. 7.000 Wörter (einschließlich Anmerkungen, Tabellen/Abbildungen und Literaturangaben, ausgenommen Abstract/Titel), frei einzureichen. Beachten Sie die Richtlinien zur Beitragseinreichung.
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Einleitung zum Schwerpunkt
max. 7.000 Wörter. Beachten Sie die Richtlinien zum Einreichen eines Forschungsschwerpunktes.
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Forschungsartikel zum Schwerpunkt
max. 7.000 Wörter. Beachten Sie die Richtlinien zum Einreichen eines Forschungsschwerpunktes.
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Diskussion
3.500 Wörter, interne Begutachtung. Beachten Sie die Richtlinien zur Einreichung eines Diskussionsbeitrags/Forumsbeitrags.
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Forum
3.500 Wörter, interne Begutachtung. Beachten Sie die Richtlinien zur Einreichung eines Diskussionsbeitrags/Forumsbeitrags.
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Rezensionsartikel
max. 2.500 Wörter. Beachten Sie die Richtlinien zur Einreichung einer Rezension/eines Rezensionsartikels.
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Buchrezension
max. 800 Wörter. Beachten Sie die Richtlinien zur Einreichung einer Rezension/eines Rezensionsartikels.
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Peer-Review-Vorgang
Bei der OZP eingereichte Manuskripte werden im Rahmen eines double-blind-peer-review-Verfahrens von Fachleuten begutachtet. Um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, dürfen weder (frühere) MitarbeiterInnen noch Personen vom Institut des Autors/der Autorin in den Begutachtungsprozess involviert sein. Angefragte GutachterInnen sollen die HerausgeberInnen über Zweifel bzgl. ihrer Unbefangenheit informieren.
Um wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden, setzt die OZP folgenden Schritte:
a) Im Zuge der Einreichung bestätigen AutorInnen, dass es sich um ihre eigene, bisher unveröffentlichte Arbeit handelt, und unterschreiben den Copyright-Vermerk. Für etwaige Plagiate werden ausschließlich die AutorInnen zur Veranwortung gezogen.
b) Der/die verantwortliche RedakteurIn prüft jedes eingereichte Manuskript, bevor es an GutachterInnen weitergeleitet wird. Im Zweifelsfalle zieht er/sie das HerausgeberInnengremium zu Rate.
c) GutachterInnen sind dazu angehalten, jeglichen Verdacht auf Plagiate zu äußern. Im Zweifelsfalle entscheidet der/die verantwortliche Redakteur/in über die Publikation.
Erscheinungsfrequenz
Die OZP erscheint viermal jährlich: Ende März, Ende Juni, Ende September, Ende Dezember/Anfang Jänner.
Open-Access-Richtlinie
Diese Zeitschrift bietet freien Zugang (Open Access) zu ihren Inhalten, entsprechend der Grundannahme, dass die freie öffentliche Verfügbarkeit von Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt. Die Zeitschrift ist im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.
Richtlinien zur Einreichung eines Themenschwerpunktes
Ein Schwerpunkt umfasst idealerweise eine Einleitung der Schwerpunkt-GestalterInnen (SG) sowie 5-8 Beiträge (zu je insgesamt 7.000 Wörter) und wird von den SG koordiniert. Alle Beiträge werden einem peer-review-Verfahren unterzogen.
Ein Schwerpunkt muss zum inhaltlichen Fokus der ÖZP passen und den erwarteten Mehrwehrt für das Forschungsfeld darlegen.
Die SG haben den thematischen Schwerpunkt beim geschäftsführenden HerausgeberInnengremium der ÖZP (GHG) einzureichen. Das GHG beschließt, ob der Schwerpunkt erscheint und für welches Heft er vorgesehen wird.
1. Einreichung
Die Einreichung eines Themenschwerpunkts erfolgt durch schriftlichen Vorschlag per Email an den Managing Editor.
Das Proposal sollte ca. 5.000 Wörter umfassen:
- Den Titel des Schwerpunktheftes.
- Einen Überblick über:
- Thema, Fragestellung
- State of the Art, theoretische Fundierung und Verortung
- politikwissenschaftliche Relevanz, Innovation
- Thematische Struktur der vorgesehenen Beiträge.
- Kontaktinformationen und Publikationslisten der SG (200 Wörter).
- Eine Liste der AutorInnen, inklusive Affiliation und CV (150 Wörter).
- Abstract für jeden geplanten Beitrag (je 250 Wörter).
- Zeitplan (als Vorlaufzeit sind von Einreichung bis zur Realisierung des Schwerpunkts 12-18 Monate zu veranschlagen).
2. Entscheidungsprozess
Das GHG entscheidet darüber, ob der Schwerpunkt wissenschaftlich und thematisch für die ÖZP geeignet ist. In Zusammenarbeit mit der Redaktion wird auch bestimmt, in welcher Ausgabe der ÖZP der Schwerpunkt erscheinen wird. Zur Orientierung für die Gestalter/innen des Schwerpunkts werden die möglichen Ausgaben nach positiver Entscheidung über den Schwerpunkt bekannt gegeben, wobei die Bandbreite nicht mehr als drei Hefte umfassen soll (also etwa: Schwerpunkt X erscheint in Heft 3/2020 bis Heft 1/2021).
3. Entstehungsprozess
Die SG haben bei der inhaltlichen Gestaltung des Schwerpunkts innerhalb der in der ÖZP festgelegten Heftstruktur freie Hand. Sie werden von der Redaktion unterstützt.
Artikelauswahl für den Schwerpunkt
Themenschwerpunkte, die bewilligt worden sind, können in der ÖZP in Form eines Call for Papers ausgeschrieben werden, wenn die SG dies wünschen. Alternativ können die SG auch vorschlagen, dass die Beitragenden zum Schwerpunkt individuell angefragt werden, oder es wird eine kombinierte Vorgangsweise gewählt. Der Auswahlmodus der AutorInnen muss im Kontext der Schwerpunkt-Strategie verständlich gemacht werden.
Bei einem offenen Call sind dem GHG die eingelangten Abstracts, die für die Gestaltung des Schwerpunkts ausgewählt wurden, zur Kenntnis zu bringen. Die SG begründen dabei gegenüber dem GHG ihre Auswahl der Abstracts.
Die SG sind dazu aufgefortert, mindestens sechs Reviewers pro Artikel vorzuschlagen.
Kommunikation mit AutorInnen
Die SG kommunizieren mit den AutorInnen bis zur Einreichung des Artikelmanuskripts. Sie haben u.a. sicherzustellen, dass Format, Zitierweise und weitere Vorgaben der ÖZP eingehalten werden, und dass der Umfang eines Beitrags nicht mehr als 7.000 Wörter umfasst.
Nach formaler Einreichung des Manuskripts übernimmt die Redaktion die Korrespondenz mit den AutorInnen und kümmert sich insbesondere um die Begutachtung und Copy-Editing. Die SG sind eingeladen, zu den eingereichten Artikeln eigene Kommentare zu verfassen. Diese sind an die Redaktion zu leiten, welche sie gemeinsam mit den double blind review Gutachten an die AutorInnen weiterleitet.
Einleitung
Es wird erwartet, dass eine Einleitung zum Schwerpunkt von den SG (7.000 Wörter) verfasst wird.
4. Timeline (vor Erscheinungstermin)
Ca. 6 Monate |
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Ca. 6 bis 3 Monate |
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Ca. 12 bis 10 Wochen |
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Ca. 10 bis 8 Wochen |
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Ca. 4 Wochen |
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Richtlinien zur Einreichung einer Rezension/eines Rezensionsartikels
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Richtlinien zur Einreichung eines Diskussionsbeitrags/Forumsbeitrags
Diskussionsbeitrag
Diskussionsbeiträge sind Kommentare zu oder Analysen von aktuellen, politikwissenschaftlich relevanten Themen, Forschungsergebnissen oder neuen Forschungsfeldern. Sie reflektieren politische Entwicklungen vor dem Hintergrund politikwissenschaftlicher Erkenntnisse und eröffnen Perspektiven für zukünftige politikwissenschaftliche Forschung. Diskussionsbeiträge (max. 3500 Wörter) werden einer einfachblinden internen Begutachtung durch das Editorial Board unterzogen.
Forumsbeitrag
Ein Diskussionsbeitrag zu einem übergeordneten Thema, das mehrere Diskussionsbeiträge in einem Heft versammelt.
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